Zuchtzulassung

Alles rund um die Zuchtzulassung

Zuchtzulassungsprüfung (ZZP)
Wenn Sie mit Ihrem Shar-Pei bei uns züchten wollen, muss Ihr Shar-Pei VDH Papiere oder, falls in einem anderem Land geboren, FCI Papiere besitzen.

Voraussetzung für die Teilnahme:

• Gebühr für die ZZP muss mit der Anmeldung überwiesen werden
• Übernahme des Hundes in das Zuchtbuch des 1.DSPC
• DNA Auswertung ISAG2020 Profil (ISAG2006 Profil)
• HD & ED Auswertung: Der Hund muss mindestens 1 Jahr alt sein, damit er geröntgt werden kann.
• POAG/PLL Auswertung
•  tierärztlicher Augenbefundbogen
•  SPAID-Auswertung (durch TiHo-Hannover, Laboklin, Feragen)
• wir empfehlen nachfolgende Untersuchungen auf freiwilliger Basis:
Im Zuge der Röntgenuntersuchung den Zahnstatus sowie LÜW röntgen lassen, PL-Untersuchung (Anerkennung nur durch zertifiziertern Tierarzt)
• EU-Heimtierausweis mit lesbarer Chipnummer und gültiger Tollwutimpfung

Der Teilnehmer ist verpflichtet alle notwendigen Nachweise sowie die Original-Ahnentafel vorab bei der Zuchtleitung einzureichen.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer unsere aktuell gültige Zuchtordnung und das Regelwerk des 1. DSPC, einschließlich Datenschutzverordnung, an und verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten laut Gebührenordnung.

Das sind die Grundvoraussetzungen, um an einer Zuchtzulassungsprüfung (ZZP) teil zu nehmen.

Hundebeurteilung:

Bei der Zuchtzulassungsprüfung (ZZP) wird der Hund einer Zuchtzulassungskommission vorgestellt, die aus 3 Personen besteht – einem Zuchtrichter und zwei zuchterfahrenen Personen. Diese bewerten den Hund eigenverantwortlich.

Wir haben ein standardisiertes Formular, nach dem die Hunde gemäß dem gültigen FCI Standard (Nr. 309) beurteilt werden. So wird neben den medizinischen Befunden u.a. das Verhalten, die Zähne, das Fell, Gebäude und Gangwerk und noch vieles mehr beurteilt.

Einer Übertreibung des Rassestandards wirken wir entgegen und beugen so Qualzuchtmerkmalen (extreme Übertreibungen einzelner Merkmale welche zu Leiden und Schäden führen) aktiv vor.

Dabei achten wir besonders auf:

– Augen: korrekter Lidschluss
– Haut: korrekte Hautbeschaffenheit und keine übermäßige Faltenbildung
– Lippe: keine Rolllippe
– Ohren: frei von Hautreizung (Entzündung)

Unser Ziel sind gesunde, wesensfeste und dem Standard entsprechende Hunde in der Zucht.

Der Hund kann die ZZP bestehen als: zuchttauglich ohne Auflagen, zuchttauglich mit Auflagen, bedingt zuchttauglich (evtl. für einen Wurf, dann muss z.B. die Nachzucht vorgestellt werden, um über die Zuchttauglichkeit neu zu befinden) und nicht zuchttauglich (Mit diesen Hunden darf dann nicht gezüchtet werden).

Gültigkeit:

Evtl. Änderungen und Ergänzungen auf dem ZZL-Protokoll, nach erfolgter ZZL-Prüfung, werden nur in Absprache mit der Zuchtzulassungskommission durchgeführt.

Nach Überprüfung der Unterlagen und Ausfertigung des ZZL-Protokolls durch die
Zuchtleitung, wird das Ergebnis der Zuchtzulassung auf der Ahnentafel vermerkt und
dem Teilnehmer postalisch zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt erhält die
Zuchtzulassung ihre Gültigkeit

Für weitere Fragen stehen die Mitglieder der Zuchtkommission sowie unsere Zuchtleitung gerne zur Verfügung.

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