Shar Pei Information
In diesem Bereich finden Sie alle Informationen über den Shar Pei.
Unser Club möchte Ihnen hiermit einen kleinen Einblick über unsere faszinierende und liebenswerte Rasse geben.
Über die Rasse
Ursprung:
Es ist nicht immer einfach eine Hunderasse hinsichtlich ihres Urspungs einzuordnen. So ist es auch bei dem Shar-Pei. Er war in China ein Hund der einfachen Bauern. Das ist wohl auch der Grund weshalb es kaum schriftliche Quellen gibt. Die Stadt Dah Let wird als Herkunftsort bezeichnet. Private Haustierhaltung war in der Volksrepublik China 1949 verboten und sostand die Rasse bald kurz vor dem Aussterben.
Rettung:
1973 bat Matgo Law amerikanische Züchter um Hilfe, diese Rasse zu retten. Als Dank, ist Matgo Law seit der Gründung unseres Clubs unser Schirmherr.
Vielseitigkeit
Der Shar-Pei ist eine sehr vielseitige Rasse. Er macht nicht nur im Showring eine gute Figur. So individuell wie der Sportgeist der Menschen so unterschiedlich sind auch die sportlichen Vorlieben innerhalb der Rasse.
FCI-Standard 309:
FCI Rassestandard Nr. 309
09. 08. 1999 / DE
FCI – Standard Nr. 309 /
SHAR-PEI
FCI-St. Nr. 309 / 09. 08. 1999
ÜBERSETZUNG : Dr.J-M. Paschoud, Frau R.Binder und Frau E.Peper.
URSPRUNG : China.
PATRONAT : F.C.I.
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN OFFIZIELLEN STANDARDS : 14. 04. 1999.
VERWENDUNG : Jagd- und Wachhund.
Chinesischer Standard
Der alte chinesische Shar-Pei Standard
Der chinesische Standard ist wie ein kantonesisches Gedicht verfasst und soll in blumigen Worten das Aussehen des Shar-Pei beschreiben.
Felltyp & Farben
Felltyp:
horse-coat: sehr kurzes Fell, bis 1 cm
brush-coat: mittlere Fellänge bis höchstens 2,5 cm
bear-coat: langes Haarkleid, Felllänge über 2,5 cm
Farben:
Den Shar-Pei gibt es in vielen unterschiedlichen Farben, darunter Vollfarben wie fawn, red fawn, black, und cream aber auch in verdünnten sogenannten dilute Farben wie blau, lilac, isabella usw.
Auflagen
Ist die Shar-Pei Haltung mit Auflagen verbunden?
Jedes Bundesland entscheide eigenständig welche Rasse als „Listenhnd“ geführt wird. Der Shar-Pei ist derzeit auf keiner dieser Rasseliste geführt.
Vor Beginn der Haltung solle man sicherheitshalber mit seiner Gemeinde Rücksprache über evtl. Auflagen wie Sachkundenachweis/Hundeführerschein o. ä. halten. Die Gemeinden legen auch die Höhe der Hundesteuer fest.
Urteil:
Die als „Chinesischer Kampfhund“ bezeichnete Hunderasse Shar-Pei ist nicht generell gefährlich und rechtfertigt deshalb keine erhöhte Kampfhundesteuer
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