Klinische Untersuchung vor einer Hundeausstellung
Nach § 10 Satz 1 Nr. 2 Tierschutz-Hundeverordnung ist es verboten, Hunde auszustellen, bei denen erblich bedingt

     

      • Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch
        Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
      • mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
      • jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt.
        Im Rahmen einer tierärztlichen klinischen Untersuchung soll festgestellt werden, ob bei dem untersuchten Hund
        Hinweise auf das Vorliegen von Merkmalen gemäß § 10 Satz 1 Nr. 2 der Tierschutz-Hundeverordnung festzustellen
        sind. Unabhängig von der Vorlage des Untersuchungsformulars können Tiere mit relevanten Erkrankungen i. S. d. § 10 Satz 1 Nr. 2 TierSchHuV, die bei der Untersuchung nicht erkannt wurden, durch das zuständige Veterinäramt oder den Veranstalter im eigenen Ermessen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

    Formular Stand 27. Juni 2023

    VDH-Formular Klinische Untersuchung (deutsch)

    VDH-Formular Clinical examination (englisch)