Tierschutzhundeverordnung – 1. DSPC Vorstand

Liebe Mitglieder, liebe Aussteller,

die ersten Einschränkungen durch die Umsetzung der neuen Tierschutzhundeverordnungen zum 01.01.2022 sind für künftige Ausstellungen & Sportveranstaltungen in den letzten Tagen/Wochen veröffentlicht worden.

Generell begrüßen wir gesundheitsfördernde Maßnahmen zum Tierwohl, aber hier geht es in eine völlig falsche Richtung. Unsinnige und unverhältnismäßige Anordnungen/ Verbote statt, kynologisch fundierte Verbesserungen.

Sinnvoller Tierschutz ist nur in Verbindung mit seriöser und kontrollierter Rassehundzucht zu erreichen. Ohne dies ist zukünftig Tür und Tor für den illegalen Welpenhandel geöffnet.

Einige der zuständigen Behörden haben sehr weitreichende Anordnungen erteilt, die teilweise auf veralteten und bedingt aussagekräftigen Daten beruhen. Von den Veranstaltern sind entsprechende Gesundheitsdokumente (allgemeine wie auch darüber hinausgehende spezielle Untersuchungen für bestimmte Rassen) herausgegeben worden, die vor einer Anmeldung und Teilnahme vorzuweisen sind.
Besucherhunde haben unter Umständen ebenfalls mit Einschränkungen zu rechnen (z. B. Hunde mit gekürzten Vibrissen dürfen das Gelände nicht betreten).

Aktuell ist die Verunsicherung groß, da es keine einheitlichen Vorgaben diesbezüglich gibt. Die dafür zuständigen Veterinärämter als Vollzugsbehörden entscheiden eigenständig und dass mit großem Gestaltungsspielraum. Das hat zur Folge, dass unterschiedliche, teils überzogene und nicht erfüllbare Anordnungen erteilt werden.

Wer gegenwärtig an solchen Veranstaltungen teilnehmen möchte, muss die entsprechenden Voraussetzungen beachten und sich über die Teilnahmebestimmungen sowie Regeln (Verbot von Ausstellungskäfigen mit geschlossener Tür) vor jeder Veranstaltung beim Veranstalter informieren, da die Anordnungen auch Zwangsgelder bei Verstößen vorsehen.

Derzeit sind uns selbst leider viele Auslegungen zu den Anordnungen unklar. Das betrifft sowohl die Hintergründe vieler der getroffenen Anordnungen, als auch den Umfang der notwendigen Diagnostik. Wir versuchen  konkrete Informationen zu den Anordnungen zu bekommen, um diese inhaltlich fundiert überprüfen zu können.

Aus diesem Grund können wir im Moment auch keine Vorgehensweise / Empfehlung oder Aussagen zu den einzelnen Ausstellungen und geforderten Untersuchungen treffen.

Wir stehen in regem Kontakt, sowohl mit dem VDH, als auch mit unserem Kollegialverein. Die gesamte Informationspolitik ist auch für uns mehr als unbefriedigend. Sobald uns schriftliche Informationen vorliegen, werden wir sie umgehend zur Verfügung stellen.

Wir konzentieren uns auf Fakten, werden aber eine unsinnige und unerfüllbare Auslegung der Hundetierschutzverordnung nicht hinnehmen.

Liebe Mitglieder und Rasseliebhaber für Vorschläge, Initiativen oder Ideen eurerseits haben wir selbstverständlich ein offenes Ohr.

Euer Vorstand